Die Behandlung privat versicherter Patienten erfolgt auf Grundlage
der "Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)". Vor der eigentlichen Behandlung steht eine intensive Diagnostik und Behandlungsplanung, die im Beratungsgespräch ausführlich mit dem Patienten besprochen
wird. Selbstverständlich erhalten Sie auch einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
In welchem Umfang eine Kostenübernahme der Behandlung durch die
private Versicherung erfolgt, richtet sich nach dem Tarif, den Sie mit Ihrem Versicherer abgeschlossen haben.