Maßgeblich für die
Behandlung gesetzlich versicherter Patienten ist das Sozialgesetzbuch V. Wenn die Behandlung medizinisch begründet ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Behandlungskosten.
Während der Behandlung müssen sich die Eltern mit 20% (beim ersten Kind) oder 10% (beim zweiten bzw. jedem weiteren Kind) an den Kosten beteiligen. Dieser Eigenanteil wird nach erfolgreichem
Abschluss der Behandlung zurückerstattet.
Seit Januar 2002 gibt es in der Kieferorthopädie neue Richtlinien zur
Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten ("Kieferorthopädische Indikationsgruppen”- KIG). Der Kieferorthopäde muss vor Behandlungsbeginn die Kiefer- oder Zahnfehlstellung mit einer Art
Notensystem von „1“ bis „5“ beurteilen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen erst ab Note „3“, leichtere Abweichungen mit Note „1“ oder „2“ müssen die Eltern selbst bezahlen. Eine Fehlstellung mit
Note „1“ oder „2“ bedeutet nicht, dass eine Behandlung dieser Störung unnötig oder gar nutzlos wäre! Sie ist lediglich nach der neuen Kassen-Richtlinie nicht so dringlich, dass sie von den Kassen
finanziert werden müsste.
Bei der Behandlung von Patienten, die das 18. Lebensjahr erreicht
haben, ist die Übernahme der Behandlungskosten durch eine gesetzliche Krankenkasse nur möglich, wenn die kieferorthopädische Behandlung in Verbindung mit einem chirurgischen Eingriff (z.B. einer
Zurückverlagerung des Unterkiefers) durchgeführt wird.
Über die Kostenübernahme der gesetzlichen Kassen werde ich Sie im
Rahmen des Beratungsgespräches ausführlich informieren.
Neben der Kassenleistung bieten wir unseren jungen Patienten
zahlreiche Massnahmen an, die die Behandlung komfortabler und ästhetischer gestalten, jedoch über die Kassenleistung hinaus gehen können. Zu Behandlungsbeginn werden Sie umfassend, auf Ihren
Behandlungsfall zugeschnitten, beraten und informiert.
Erwachsene, die nicht privat versichert sind, tragen die Behandlungskosten, deren Höhe die "Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)" festlegt, in der Regel selber. Da sich die Behandlung über einen relativ langen Zeitraum erstreckt, bieten wir Ihnen attraktive Ratenzahlungen an, die sich an den Möglichkeiten der Patienten orientieren.